Versicherung & Schadenabwicklung
Glasschaden? Wir kümmern uns um die Abwicklung
Ob Steinschlag oder gerissene Scheibe: Wir prüfen den Schaden, erklären Ihnen transparent die nächsten Schritte und übernehmen nach Beauftragung auf Wunsch die Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.
So funktioniert die Abwicklung
1. Schaden prüfen lassen
Senden Sie uns Bilder des Glasschadens oder vereinbaren Sie direkt einen Termin. Wir prüfen, ob eine Reparatur möglich ist oder die Scheibe ausgetauscht werden muss.
2. Versicherungsdaten aufnehmen
Für die Abwicklung benötigen wir in der Regel:
- Fahrzeugschein
- Name der Versicherung
- Versicherungs- oder Schadennummer
- Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
- Kontaktdaten des Versicherungsnehmers
3. Auftrag und Abtretung unterschreiben
Nach Ihrer Beauftragung erhalten wir die notwendigen Unterlagen zur Schadenabwicklung. Durch eine Abtretungserklärung können wir die Reparaturkosten im Regelfall direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.
4. Reparatur oder Scheibentausch
Wir führen die vereinbarte Arbeit fachgerecht durch. Bei Fahrzeugen mit Kameras oder Fahrerassistenzsystemen wird geprüft, ob nach dem Scheibentausch eine Kalibrierung erforderlich ist.
5. Direkte Abrechnung
Wir reichen die erforderlichen Unterlagen bei der Versicherung ein. Sie bezahlen bei einem Scheibentausch normalerweise nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Was übernimmt die Versicherung?
Steinschlagreparatur
Bei bestehender Teil- oder Vollkaskoversicherung übernehmen viele Versicherer eine fachgerechte Steinschlagreparatur ohne Abzug der Selbstbeteiligung. Ob dies auch für Ihren Vertrag gilt, prüfen wir vor der Abwicklung.
Scheibentausch
Muss die Scheibe ausgetauscht werden, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung die versicherten Kosten normalerweise abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung.
Keine Rückstufung
Ein regulierter Glasbruchschaden hat üblicherweise keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Wichtiger Hinweis zur Werkstattbindung
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung enthält.
Bei einer vereinbarten Werkstattbindung kann die Versicherung bestimmte Partnerbetriebe vorgeben oder die Erstattung einschränken. Melden Sie sich deshalb am besten vor der Reparatur bei uns. Wir prüfen gemeinsam, wie die Abwicklung in Ihrem Fall erfolgen kann.
Ohne Kaskoversicherung?
Auch ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung können Sie den Schaden selbstverständlich bei uns reparieren lassen. Sie erhalten vor Beginn der Arbeiten ein transparentes Angebot und entscheiden anschließend selbst.
Schicken Sie uns Fotos des Schadens und Ihre Fahrzeugdaten. Wir melden uns schnellstmöglich mit einer ersten Einschätzung.
So Funktioniert es ohne Probleme.
-Auf den Button Glasschaden bequem melden klicken
Formular ausfüllen
Trage deinen Namen, deine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die gewünschte Dienstleistung ein. Wähle außerdem den passenden Standort und deinen Wunschtermin aus. Bei der Auswahl von Scheibentönung,in dem Feld "Schaden kurz beschreiben" keinen Ausfüllen
Fahrzeugschein und Schadenbilder hochladen
Lade ein gut lesbares Foto deines Fahrzeugscheins sowie ein oder mehrere Bilder des Schadens hoch. Bei einem Steinschlag sollte der Schaden aus der Nähe und einmal mit etwas Abstand fotografiert werden.
Anfrage absenden
Sende das Formular unverbindlich ab. Wir prüfen deine Angaben und melden uns schnellstmöglich bei dir.
Schaden und Versicherung prüfen
Wir klären, ob die Scheibe repariert werden kann oder ausgetauscht werden muss. Bei einem Kaskoschaden prüfen wir außerdem die mögliche Abwicklung mit deiner Versicherung.
Termin bestätigen
Du erhältst von uns eine Rückmeldung mit dem weiteren Ablauf, den voraussichtlichen Kosten und einer Terminbestätigung
Die tatsächliche Kostenübernahme richtet sich nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrages. Filstal Autoglas kann keine verbindliche Deckungszusage im Namen der Versicherung erteilen. Eine Reparatur oder Direktabrechnung erfolgt erst nach Auftragserteilung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen.